Bestimmt sind Sie, wenn Sie bereits mit einem Makler Kontakt hatten oder diverse Makler-Websites besucht haben, auf die Bezeichnung Alleinauftrag gestoßen. Was genau ein Alleinauftrag ist, welche Vorteile er bietet und wie er sich von einem qualifizierten Alleinauftrag unterscheidet, möchten wir Ihnen in unserem heutigen Newsartikel näher bringen.
Beim sogenannten Alleinauftrag handelt es sich um einen Maklervertrag, der den Makler verpflichtet, tätig zu werden. Dies bedeutet, dass der Makler aktiv dazu beitragen muss, dass ein erfolgreicher Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie ermöglicht wird. Der Vorteil für Sie ist hierbei, dass Sie als Eigentümer nach wie vor das Recht haben, ebenfalls aktiv Ihre Immobilie zu bewerben und zu vermarkten, verzichten jedoch auf die Beauftragung weiterer Makler. Sollten Sie im Rahmen des Alleinauftrages in Eigenvermarktung die Immobilie erfolgreich verkaufen, ist keine Provisionszahlung an den Makler fällig.
Die Alleinbeauftragung beinhaltet noch weitere Vorteile, wie, eine verstärkte Initiative des Maklers in Bezug auf die Vermarktung, da es im Interesse des Maklers ist, die Immobilie erfolgreich zu verkaufen oder zu vermieten, seine Expertise zu beweisen und die Provision zu erhalten. Zudem erhalten Sie bei dieser Form der Vertragsgestaltung einen klaren Überblick über potenzielle Interessenten, da diese zusammengefasst bei einem Ansprechpartner zu finden sind. Auch die Kosten werden für Sie bei der Alleinbeauftragung eines Maklers überschaubarer und Sie können direkt von Beginn mit klaren Zahlen kalkulieren.
Beim qualifizierten Alleinauftrag erhält der Makler über einen vertraglich festgelegten Zeitraum das alleinige Vermarktungsrecht für eine Immobilie. Somit kann er sich sicher sein, dass Sie die Vermittlung der Immobilie einzig in seine professionellen Hände legen und sich voll auf diese Aufgabe konzentrieren. Hiermit ist es Ihnen als Eigentümer aber wiederum auch nicht mehr gestattet, die Immobilie selbst zu bewerben.
Hat der Immobilienmakler das Haus oder die Wohnung in dem vertraglich vereinbarten Rahmen erfolgreich vermittelt, ist die Maklerprovision zu entrichten.
Tragen auch Sie sich mit dem Gedanken eine Immobilie zu verkaufen, beraten wir Sie gerne über die für Sie am besten geeignete Vertragsform. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und sprechen Sie uns gerne direkt an.
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