VORBEMERKUNG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 VERTRAULICHKEIT
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Joachim Schlegel Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
§ 2 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Joachim Schlegel Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Dies gilt ebenso für die Nutzung der Daten aus Anfragen aus sämtlichen sozialen Medien wie Facebook, WhatsApp, Xing, LinkedIn etc.
§ 3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Firma Joachim Schlegel Immobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 VERTRAGSABSCHLUSS
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision vonseiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die Firma Joachim Schlegel Immobilien ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann die Firma Joachim Schlegel Immobilien nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Firma Joachim Schlegel Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt, den Vertrag kündigt oder die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber von sich aus auf unser Unternehmen zukommt und um Dienstleistungen bittet, welche durch uns nicht als kostenlos beworben wurden.(Einwertungen aufgrund Gutscheinen etc.)
Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Erstellung von Exposés und deren Versand, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Der zeitliche Aufwand wird je Stunde mit 85,- € zzgl. gesetzl. MwSt. festgelegt und berechnet.
Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit 50,00 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer zu vergüten. Ferner Fahrkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKWs 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 20 % der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT
Die Firma Joachim Schlegel Immobilien kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die Firma Joachim Schlegel Immobilien wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.
§ 6 RÜCKFRAGEKLAUSEL
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma Joachim Schlegel Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 7 FOLGEGESCHÄFT
Ein Provisionsanspruch der Firma Joachim Schlegel Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8 GERICHTSSTAND
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Waiblingen vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
Stand: Januar 2023
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